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C-T Kenner
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 09.07.2023 - 15:39 |
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Moin Leute,
letztens durch den TÜV gerasselt mit ein paar Fehlern die ich demnächst angehe oder schon angegangen bin. Der Tüver hat meine LED Beleuchtung als erheblichen Mangel gekennzeichnet, mit der Aussage die sind zu Hell, egal wie aber die müssen dunkler, am besten die Originalen wieder rein. Die Orig. bekommt man ja nicht mehr wie ihr alle wisst, habt ihr vllt eine Idee was ich machen könnte? Vllt hat ja jmd. die Orig. noch da? |
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C-T Urgestein
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Auto: Opel Calibra Keke Rosberg C20NE Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 09.07.2023 - 17:38 |
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Die sind zugelassen - da ist es eigentlich nicht unser Problem, wie hell die sind (zugegeben - es ist schon recht arg).
Ich habe noch einen Satz Org. da, in sehr gutem Zustand - ggf. kannst Du mir eine PN schreiben. |
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Foren-Team
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Geschrieben: 09.07.2023 - 19:02 |
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no_ah (12.07.23) dankte tburnz für diesen Beitrag!
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 09.07.2023 - 19:30 |
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Bestimmt ein Prüfer, der auf EU Vorgaben mit Radabdeckung am Kotflügel besteht und nationale Vorgaben ignoriert, aber beim Licht das E8 Prüfzeichen nicht akzeptiert
Er kann ja das E Prüfzeichen anzweifeln. An sich kann er das gar nicht prüfen, ob die zu hell sind ohne Prüfeinrichtung.
Lieber die hellen LED Kompaktlichter als die Sofittenfunseln mit Milchplastik.
Hatte das mal beim Zubehörbremslicht. Meinte der Prüfer auch das Licht sei zu schwach.
Der nächste Prüfer meinte dann selbst, dass das subjektiv wäre und er bei unveränderter Lampe mit E Zeichen nix beanstanden kann. |
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C-T Lehrling
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Auto: Opel Calibra Cliff-Edition X20XEV
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Geschrieben: 09.07.2023 - 21:05 |
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Hi,
das ist Blödsinn was dein Prüfer erzählt. Wenn die ein E-Prüfzeichen haben darfst Du sie auch einbauen. Mein waren quasi auch nicht mehr da, total zerbröselt. Hab auch LED mit Prüfzeichen drin. War überhaupt kein Problem beim TÜV.
LG Dany |
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Geschrieben: 09.07.2023 - 21:06 |
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Hier muss man unterscheiden. Was für eine LED Beleuchtung hast du?
Originale Einheiten mit LED Sofitten sind unzulässig
Komplette Kennzeichenleuchte inkl. LED Leuchtmittel und entsprechendem Prüfzeichen ist zulässig.
Was meint er mit zu hell? Solange die nicht nach hinten blenden gibt es da eigentlich keine Vorschrift.
Was das allerdings mit der Radabdeckung zu tun haben soll muss ich nicht verstehen. |
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Needles (09.07.23) dankte OPRCali für diesen Beitrag!
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C-T Kenner
Themenstarter
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Geschrieben: 10.07.2023 - 14:13 |
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Anscheind ein hitziges Thema hier Dem Prüfer hab ich auch erklärt das da eine E Nummer drauf ist, er blieb trotzdem der Meinung, dass diese den Verkehr hinter mir blenden. Zugegebendermaßen die beiden Prüfer die über mein Auto geschaut haben, waren wohl sehr pingelig, weil die jede Kleinigkeit aufgeschrieben haben, obwohl deren Ruf eigentlich was anderes sagt. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 10.07.2023 - 21:15 |
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Wurfen82 (11.07.23) dankte ceramicx für diesen Beitrag!
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 11.07.2023 - 15:54 |
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Ich habe bei mir einen Widerstand rein gemacht und gut iss |
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Geschrieben: 11.07.2023 - 18:58 |
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Dann dürften alle aktuellen 7er Golf keinen TÜV mehr kriegen
MfG
sollddie2000 |
_________________ Man kann vielleicht alles essen, aber nicht alles wissen
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C-T Lehrling
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Geschrieben: 12.07.2023 - 12:21 |
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Hi,
wie schon gesagt, das ist Blödsinn was Dir deine Prüfer erzählen. Zum einen strahlen die Leuchten nach oben ab, da kann der rückwärtige Verkehr gar nicht geblendet werden. Und solange Sie keine geeichte Messung vornehmen und Dir zeigen können, nach welcher Vorschrift die dann zu hell sind ist das Schikane und nicht zu akzeptieren.
Und was ist dann bitte mit LED-Scheinwerfern. Die haben auch nur ne E-Nummer und leuchten ja nun mal definitiv nach vorne...
Solange Du Komplett-Lampen mit E-Prüfzeichen verwendest ist das zulässig. Punkt! |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 08.09.2023 - 19:06 |
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So - nachdem mit deRic vor einer Woche doch Angst gemacht hat, dass es abseits der HU doch zu lästigen Problemen mit schlecht gelaunten Cops kommen könnte,
habe ich nun auch Widerstände eingebaut.
Die Grundidee von tburnz habe ich etwas verändert umgesetzt, weil ich zum einen nichts am org. Kabelbaum ändern wollte und zum anderen nicht sehr gut löten kann.
Also habe ich Widerstände gesucht und DIESE gefunden, die schon Kabelanschlüsse haben und mit Schuhen zwischen einen der Leuchtenkontakte und
Kabelbaum zu stecken. Da ich nicht dadruch nicht wie tburnz in die gemeinsame Zuleitung gehen konnte, habe ich die 100Ohm auf 2x 50Ohm aufgeteilt vor eine Seite beider Leuchten gesteckt.
Diese Lastwiderstände sind zwar unnötig stark ausgelegt, aber die Auswahl mit Kabeln war eng und das Ergebnis passt;
die Leuchtstärke ist etwa auf Niveau der Originalen.
Danke an tburnz und stego für die Electrickery-Beratung |
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Ich hoffe, man kann den Unterschied einigermaßen erkennen |
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Calibra459 (11.09.23), Matze (08.09.23), tburnz (08.09.23) dankten Wurfen82 für diesen Beitrag!
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 10.09.2023 - 19:20 |
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Calibra459 (11.09.23) dankte Wurfen82 für diesen Beitrag!
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C-T Kenner
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Auto: Opel Calibra V6 X25XE Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 18.09.2023 - 20:35 |
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Boah puh, schwieriges Thema. Ein reines E-Prüfzeichen alleine reicht NICHT aus, es muss die Kennung für Kennzeichenbeleuchtung mit eingraviert sein - in diesem Fall steht das L für Kennzeichenbeleuchtung.
Als nächstes muss geklärt werden, wie die gesamte Leuchteinheit genehmigt ist - für Halogen oder LED Leuchtmittel. Rüstest du einfach LED-Leuchtmittel nach, ist das nich zulässig. Die LED-Leuchteinheit hingegen ist als ganzes genehmigt worden und ist somit zulässig.
ABER:
Stellt der böse Prüfer fest, dass die Kennzeichenbeleuchtung mit Abstand die hellste Sonne am Heck ist, dann darf er dies bei der HU auch bemängeln - kein Prüfzeichen kann dies verhindern. Es ist richtig, bei einem E-Prüfzeichen dreht sich die Beweislast um und der Prüfer/Polizist oder wer auch immer
muss dir nachweisen, dass das Bauteil dann nicht an deinem Fahrzeug zulässig ist. Zu stark abstrahlendes Licht würde schon ausreichen. Dann braucht der Prüfer auch keine Lumen oder so messen, das ist dann eben sachverständiges Ermessen.
Zitat: |
Und was ist dann bitte mit LED-Scheinwerfern. Die haben auch nur ne E-Nummer und leuchten ja nun mal definitiv nach vorne...
Solange Du Komplett-Lampen mit E-Prüfzeichen verwendest ist das zulässig. Punkt! |
Mit meiner Erklärung ist dieser Satz dann leider auch hinfällig. Du kannst auch Laufblinker mit E-Prüfzeichen für den Kotflügel kaufen - leider in Deutschland so auch nicht zulässig, weil die Auflage von innen nach außen zu "laufen" eben in einer Seitenansicht nicht geht.
Zumal LED-Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht entsprechend genehmigt sind und ein Kennzeichenlicht nicht die Aufgabe hat, nach hinten oder vorne abzustrahlen. |
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Needles (19.09.23), no_ah (18.09.23) dankten Kypsie für diesen Beitrag!
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C-T Kenner
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Geschrieben: 19.09.2023 - 19:08 |
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Ich hab die selben auch montiert und mein Kfz Meister mit dem Calibra zum Tüv fahren lassen. Da waren die Ihm egal und ok. Ist ja nur ein Sommerauto wird nicht wo viel gefahren etc. und Tüv für weitere 2 Jahre bekommen. Lehre aus der Aktion. So mache ich das immer. Alle 2 Jahre durchchecken inkl. Tüv |
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